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Wilhelm-Gebhardt-Stiftung: Stadt Waldenburg

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Wilhelm-Gebhardt-Stiftung

Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung

Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung (WGS) wurde mit Urkunde vom 14. August 2007 durch den Stifter Herrn Wilhelm Gebhardt errichtet und ist mit Urkunde vom 22. August 2007 durch das Regierungspräsidium Stuttgart als rechtsfähig anerkannt. Sie ist vom Finanzamt Öhringen als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und darf Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.

Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung steht für Zustiftungen in das Stiftungsvermögen und für Spenden zur Erfüllung der Satzungsaufgaben allen Bürgern offen. Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung unterliegt den Bestimmungen des Baden-Württembergischen Stiftungsgesetzes. Der Stiftungsvorstand ist verpflichtet, am Ende eines jeden Geschäftsjahres Rechenschaft abzulegen. Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke mit Schwerpunkt in der Stadt Waldenburg und deren Einzugsgebiet.

Die Ziele der Wilhelm-Gebhardt-Stiftung im Einzelnen sind:

  • Finanzielle und ideelle Unterstützung von besonderen Förderkonzepten in Kindergarten, Vorschule und Schule
  • Unterstützung von besonderen Projekten von Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen
  • Unterstützung von Projekten, die sich mit der Stadtentwicklung beschäftigen mit dem Ziel der Wissens- und Erfahrungsvermittlung sowie der Entfaltung von Kompetenzen bei jungen Menschen
  • Unterstützung von Vereinen und Jugendorganisationen bei der Nachwuchsarbeit
  • Unterstützung von Eltern und Multiplikatoren in ihren Aufgaben durch Qualifizierung in Seminaren und Fortbildungen
  • Vergabe von Stipendien und Beihilfen an begabte junge Menschen
  • Unterstützung von bedürftigen Menschen in besonderen sozialen Notlage

Nach dem Willen des Stiftungsgebers können nur Personen gefördert und unterstützt werden, die in Waldenburg wohnen.

Die Förderaspekte

Die Wilhelm-Gebhardt-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke mit Schwerpunkt in der Stadt Waldenburg und deren Einzugsgebiet. Selbstlos unterstützen wir förderungswürdige Projekte von ortsansässigen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Vereinen, Verbänden, Organisationen, Institutionen und Personen.

Mit den Zinserträgen aus dem Stiftungskapital werden satzungsgemäße Projekte und soziale Maßnahmen durch einmalige finanzielle Zuwendungen gefördert. Über die Mittelverwendung im Sinne der Satzung entscheiden Stiftungsvorstand und Stiftungsrat nach Auswertung der Anträge und Hinweise. Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zum Pflichtbereich der Stadt Waldenburg oder anderer öffentlicher Körperschaften gehören.

Die Förderziele

Allgemeine Förderung

Finanzielle Unterstützung besonderer Projekte von Bildungseinrichtungen, Vereinen, Jugendorganisationen und anderer gemeinnütziger Einrichtungen.

Gezielte Förderung

von jungen Menschen in ihrer personalen, fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenz. Unterstützung bedürftiger Menschen

Bei sozialen Notlagen wollen wir unbürokratisch helfen

Hierzu benötigt die Stiftung Hinweise aus der Bevölkerung, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden.

Bitte kommen Sie vertrauensvoll auf uns zu.

Antragsannahme und Bearbeitung

Unsere Geschäftsstelle im Rathaus Waldenburg nimmt die Anträge schriftlich entgegen. Damit wir sie zügig bearbeiten können, benötigen wir einige Angaben, die unter www.wilhelm-gebhardt-stiftung.de zu finden sind. Vorstand und Stiftungsrat prüfen die angenommenen Anträge und erteilen danach endgültige Förderbescheide mit Einzelheiten zur Auszahlung, zum Abschlussbericht und Verwendungsnachweis.

Wir wünschen uns, dass die geförderten Personen über das geförderte Projekt nach Abschluss je nach Möglichkeit dem Stiftungsmitgliedern und dem Vorstand und auch der Öffentlichkeit einen Einblick geben. Den passenden Rahmen finden wir im gemeinsamen Austausch im Rahmen des Projektes.

Der Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat der Wilhelm-Gebhardt-Stiftung setzt sich wie folgt zusammen.

Der Stifter

Daten über unseren Stifter Wilhelm Gebhardt und die Kurzvita finden Sie hier.

Satzung & Formulare/ Flyer

Hier finden Sie die Satzung der Wilhelm-Gebhardt-Stiftung. 

Der Antrag auf Projektförderung ist hier zu finden. 

Brauchen Sie Hilfe?

Haben Sie keine Scheu davor uns Ihre Situation oder die Ihrer Freunde zu schildern. Wir helfen und unterstützen, wo wir können.

Kontakt

Wilhelm-Gebhardt-Stiftung
Rathaus Waldenburg
Geschäftsstelle
Hauptstraße 13
74638 Waldenburg
Telefonnummer: 07942 108-25
Faxnummer: 07942 108-88
E-Mail schreiben